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Förderrichtlinie Quartiersmanagement

Sitzung des Sozialausschusses am 06. Mai 2024

TOP 1 Förderrichtlinie Quartiersmanagement

Redebeitrag Susanne Schwarz-Zeeb

 

Sehr geehrter Herr Landrat, Frau Dierbach, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren,

in der Vorlage wird ausführlich erläutert welche Aufgaben und welche Möglichkeiten ein Quartiersmanagement für die ambulante Pflege bedeutet. Der Kreistag unterstützt die Kommunen mit 150 000 Euro jährlich um Quartiersmanager*innen für die Vernetzung der Pflege vor Ort einzustellen. Jedes Jahr kommen vier Kommunen zum Zug. Dieses Modell wurde in der Kreispflegekonferenz mit allen Akteuren in der Pflege entwickelt.

Angesichts des Mangels an stationärer Versorgung, besonders auch aufgrund des Pflegekräftemangels, müssen wir jede Möglichkeit nutzen die Versorgung in der Pflege, d.h. die Versorgung hilfebedürftiger Menschen, zu verbessern.

Als Berufsbetreuerin bin ich oft erst bestellt worden, wenn durch den  Zustand der Betroffenen keine ambulante Versorgung mehr möglich war und die einzige Lösung, eine Heimunterbringung, bedeutete.

Frühzeitige, dezentrale, kleine Hilfen können einen Heimaufenthalt eventuell verhindern und darin liegt die Change des Quartiersmanagements.

Wir können nur hoffen, dass die Kommunen mitmachen und den Vorteil sehen, den dieses Angebot für die Versorgung der bedürftigen Menschen bedeutet.

Pflegebedürftig wird man in der Regel nicht von einem Tag auf den anderen. Die Ausnahme ist natürlich eine schwere Krankheit oder ein Unfall.

Es ist oft ein schleichender Prozess, den man durch rechtzeitiges Eingreifen, d.h. angepasste Hilfestellungen anzubieten, entgegenwirken kann. Dies kann im Idealfall langfristig eine Heimunterbringung verhindern.

Wir können dieser Vorlage und diesem Konzept nur zustimmen.

 

Es gilt das gesprochene Wort

 

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