Seit Juli 2019
Mitglieder: Dr. Uwe Stoll, Jürgen Waser.
Stellvertretende Mitglieder: Helmut Fischer, Susanne Schwarz-Zeeb.
Zur Kliniken-Ludwigsburg-Bietigheim gGmbH (KLB) gehören das Kreiskrankenhaus Ludwigsburg, die städtischen Kliniken Bietigheim-Bissingen, Marbach und Vaihingen sowie seit 1.1.2007 auch die Orthopädische Klinik Markröningen.
Die Klinik für geriatrische Rehabilitation wurde am 1.9.2012 aufgelöst. Sie konnte nicht mehr kostendeckend betrieben werden! Stattdessen wurde eine Abteilung für Altersmedizin (Akut- Geriatrie) im Krankenhaus Marbach eingerichtet.
Seit 2005 haben sich die KLB mit den Kliniken des Enzkreises und seit 2008 mit denen des Landkreises Karlsruhe zu einer Regionale Kliniken Holding gGmbH (RKH) zusammengeschlossen. Die Zusammenarbeit der verschiedenen Kliniken wird zunehmend ausgebaut, so können Kräfte gebündelt und Kosten verringert werden. Die RKH soll als „virtueller Maximalversorger“ in der Region wahrgenommen werden.
Der Aufsichtsrat der KLB besteht aus dem Landrat, dem Oberbürgermeister von Bietigheim-Bissingen, sowie 14 Vertretern aus dem Kreistag, 5 Vertretern aus dem Gemeinderat Bietigheim-Bissingen (jeweils paritätisch), sowie 2 Betriebsräten und der Geschäftsführung der KLB.
Im Aufsichtsrat der RKH sitzen neben den Geschäftsführern die 3 Landräte und alle Aufsichtsräte der 3 zusammengeschlossenen Klinik-Verbünde.
Für die Grünen im Kreis LB sind dabei aus dem Kreistag: Andrea Stockmayer-Mohn und Andreas Roll (Stellvertreter: Heike Tapken-Brust und Helmut Fischer) und aus dem Gemeinderat Bietigheim-Bissingen: Traute Theurer.
Die Rahmenbedingungen:
Die Finanzierung der kommunalen Krankenhäuser wird im Krankenhausfinanzierungsgesetz bundesweit geregelt. Es legt fest, dass die wirtschaftliche Sicherung durch eine duale Finanzierung erfolgen soll. Demnach sollen Investitionskosten im Rahmen der öffentlichen Förderung übernommen werden. Die Betriebskosten der Krankenhäuser sollen von den Patienten bzw. ihren Krankenkassen getragen werden. Die speziellen Finanzierungsregeln werden durch zahlreiche weitere Bundes- und Landesgesetze festgelegt, wie das zuletzt auf den Weg gebrachte GKVFinanzierungsgesetz. Die Grundstruktur der Abrechnung basiert auf Fallpauschalen, deren
Grundlagen jeweils zwischen KH-Trägern und Krankenkassen bundesweit neu verhandelt werden.
Die Folgen:
Die finanzielle Situation aller Krankenhäuser der öffentlichen Hand hat sich in den letzten Jahren deutlich verschärft. Ansteigenden Kosten durch Tariferhöhungen und allgemeine Kostensteigerungen stehen stagnierende Erträge durch fehlenden Anstieg des Landes-Basisfallwertes gegenüber. Dieser ist die Grundlage der leistungsbezogenen Vergütung durch die Krankenkasse.
Im investiven Bereich kommt das Land längst nicht mehr der Forderung der dualen Krankenhausfinanzierung nach, auch wenn die neue Landesregierung begonnen, hat die Investitionshilfen aufzubessern. Die KLB muss fast 50% ihrer Investitionskosten selbst erwirtschaften. Das ist Geld, das im laufenden Betrieb, beim Personal, bei Modernisierungen etc. fehlt. Der Kreis Ludwigsburg trägt jährliche Investitionskosten in beträchtlicher Höhe:.
Im Jahr 2013 wurden für den Schuldendienst der Kliniken vom Landkreis etwas über 9 Mio € aufgewendet, geplant ist eine weitere stufenweise Anhebung bis auf 13,4 Mio € in 2016! Zu Buche schlägt zudem der demografische Wandel: immer mehr immer ältere, immer komplexer erkrankte Menschen beanspruchen die Versprechungen einer immer leistungsfähigeren modernen Medizin.
Sehr eng ist der Spielraum für Gestaltung der stationären Kranken-Versorgung im Landkreis, und grundsätzliche Änderungen können wir nur von einer geänderten Bundespolitik erwarten.
Noch haben wir haben mit unseren Kliniken in Vaihingen Marbach, Bietigheim und Ludwigsburg eine wohnortnahe Versorgung für alle Bürger im Kreis und können damit auch die Notfallversorgung flächendeckend gewährleisten. Dazu sind wir verpflichtet und dies muss auch so bleiben. Ein Problem stellt die Unwirtschaftlichkeit der kleinen Kliniken dar, die auch in vielen Fällen auf Grund niedriger Fallzahlen und des Fachkräftemangels nicht die erforderliche Qualität gewährleisten können.
Die Arbeitsbedingungen der Angestellten und Arbeiter an unseren Kliniken sind verlässlich und durch Tarifverträge geregelt. Dies ist eine notwendige Bedingung für qualitätvolle Arbeit. Bei dem jetzt schon bestehenden Mangel an qualifizierten Fachkräften und einer immer höheren Arbeitsverdichtung können wir es uns nicht leisten hier einzusparen, ohne Qualitätsverluste zu riskieren.
Unsere Positionen im Aufsichtsrat:
Die grünen Vertreterinnen setzen sich dafür ein, dass die dezentrale Struktur mit kleinen Kliniken der Grund- und Regelversorgung soweit als möglich erhalten bleibt, damit eine Notfall-und Erstversorgung der Kranken kreisweit gleichmäßig gewährleistet ist, und dem zu erwartenden demografischen Wandel Rechnung getragen werden kann.
Patienten sollen unabhängig von ihrem Versicherungsverhältnis, ob privat oder gesetzlich versichert, gleichermaßen nach den Regeln der ärztlichen Kunst und Ethik behandelt werden,. Eine Zwei-Klassen-Medizin lehnen wir ab.!
Die Arbeitsbedingungen aller Mitarbeiter müssen durch Tarifverträge geregelt bleiben Es darf keine weiteren Arbeitsverdichtungen und Belastungen bei Pflege- und Arzt-Personal geben. Es sollen keine weiteren Dienstleistungen, die der Patientenversorgung dienen, ausgelagert werden.
Neuinvestitionen müssen genau auf ihre Notwendigkeit und Effizienz überprüft werden. Sie müssen zur Verbesserung der medizinischen Versorgung und der Arbeitsbedingungen der Beschäftigten führen. Bauvorhaben sollen Ressourcen-schonend und nachhaltig durchgeführt werden.
Die Zusammenarbeit mit den niedergelassenen Ärzten soll intensiviert werden und nach neuen Modellen der Verzahnung zwischen stationärer und ambulanter Therapie gesucht werden, um dem vor allem auf dem Lande drohenden Ärztemangel zu begegnen.
Ein leistungsfähiges, gerechtes Versorgungssystem für alle Kranken muss in der Balance zwischen ethischen und ökonomischen Ansprüchen gehalten werden.
Mitglieder seit Juli 2019:
Aus dem Kreistag: Helmut Fischer (seit 01.04.2012); Stellvertreter Frank Rebholz
Als Nichtkreistagsangehörige: Wilfried Breit; Stellvertreterin Barbara Bader
Geldgeschäfte sind grundsätzlich streng vertraulich. Daher tagt der Verwaltungsrat der Kreissparkasse in der Regel nichtöffentlich. Dieses Gremium setzt sich aus Personalvertretern der Kreissparkasse sowie Kreisräten und von den Kreistagsfraktionen zusätzlich nominierten Mitgliedern zusammen. Er umfasst 18 Personen für die auch jeweils ein/e Stellvertreter/in benannt ist.
Da die Kreissparkasse eine öffentlich-rechtliche Bank ist, sich also quasi in der Trägerschaft des Landkreises befindet, dürfen die Kreistagsfraktionen nach der Höhe ihres Stimmenergebnisses einzelne Vertreter in den Verwaltungsrat entsenden. Der Verwaltungsratsvorsitzende ist der Landrat, der auch die Sitzungen leitet. Sein Stellvertreter wird von der stärksten Kreistagsfraktion – aktuell die FWV – gestellt.
Vorstandsvorsitzender des dreiköpfigen Vorstandes der KSK mit ihren derzeit 1.500 Mitarbeitern ist Dr. Heinz-Werner Schulte.
Die Kontrollaufgaben des Verwaltungsrates sind in den Sparkassengesetzen der Länder geregelt. In Baden-Württemberg dürfen sich die Verwaltungsrät*innen nicht in die Geschäftspolitik des Vorstandes einmischen. Jedoch muss der Vorstand regelmäßig (zumindest vierteljährlich) über seine Geschäftspolitik berichten, damit eine demokratische Kontrolle möglich ist. Auch muss der Vorstand die aktuelle finanzpolitische Lage analysieren, d. h. einen Lagebericht über die allgemeine Konjunkturentwicklung sowie einen Kreditrisikobericht abgeben. Der Verwaltungsrat ist in die Schlussbesprechung der Prüfung des Jahresabschlusses – mit Vertretern der Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Baden-Württemberg und des Regierungspräsidiums – mit einbezogen. Zudem entscheidet der Verwaltungsrat, wie der jährliche Überschuss des Kreditinstitutes verwendet wird. Desgleichen ist der jährlich vorzulegende Nachhaltigkeitsbericht vom Gremium zu billigen.
Auch ist der Verwaltungsrat beispielsweise in Entscheidungen darüber, an welchen Standorten Geschäftsstellen eingerichtet oder geschlossen werden, mit einbezogen.
Vier Verwaltungsratsmitglieder sind auch Mitglied im Kreditausschuss, ebenso im Stiftungsrat der fünf gemeinnützigen Stiftungen. So gehört Helmut Fischer dem Stiftungsvorstand der Stiftung Umwelt- und Naturschutz an.
Seit Juli 2019
Mitglieder: Doris Renninger, Harald Wagner, Michael Klumpp.
Stellvertretende Mitglieder: Edda Bühler, Jürgen Walter, Lidija Kalkofen.
Die Aufgaben der AVL als 100%-ger kreiseigener Betrieb sind vielfältig. Ein guter Überblick findet sich unter www.avl-ludwigsburg.de/Unternehmen.
Der AVL-Aufsichtsrat setzt sich aus den Kreisräten der einzelnen Fraktionen und einem/r Betriebsratsvertreter/in zusammen. Der Aufsichtsratsvorsitzende ist Landrat Dr. Rainer Haas.
Eine Besonderheit ist, dass der AVL-Geschäftsführer Dr. Utz Remlinger zugleich Erster Landesbeamter und Vize-Landrat ist. Für diese Lösung hatte sich der Kreistag bewusst entschieden, um die AVL nach dem Müllskandal in den 90er Jahren enger an das Landratsamt zu binden.
Der Aufsichtsrat tagt in der Regel bis zu acht Mal in einem Jahr.
Der Aufsichtsrat muss die Umsetzung einer erfolgreichen Geschäftspolitik im Rahmen einschlägiger Vorschriften für GmbHs überwachen und sich dafür einsetzen. Ideologische Vorstellungen sind nachrangig, nicht aber die Beachtung ethischer und moralischer Ansprüche. Der Aufsichtsrat überwacht so die Geschäftsführung, die Aktivitäten der AVL (z.B. Deponiebetrieb, Wertstoffhöfe, Organisation der Einsammlung von Abfällen und Wertstoffen usw.), ist für das Budget und die Personalpolitik der AVL zuständig. Zudem empfiehlt er dem Kreistag die Höhe der Müllgebühren und die Grundzüge der Abfallpolitik. Der Aufsichtsrat muss auch darüber entscheiden, wie und wo der Müll aus dem gesamten Landkreis entsorgt wird. Er befindet auch darüber, welches Verwertungssystem eingeführt wird. Als neues Ziel hat sich die AVL gesetzt, den Bioabfall („Biogut“) in einer Biovergärungsanlage einzusetzen, um Strom und Wärme zu erzeugen, als Beitrag zur Senkung des CO2-Aufkommens bei der Energiegewinnung (Inbetriebnahme 2018/2019). „Restmüll“ soll in einer Form behandelt und verwertet werden, dass möglichst viele Teile in einen Recycling-Prozess eingespeist werden kann.
Seit Juli 2019
Mitglieder: Jürgen Walter, (Sprecher im Ausschuss), Doris Renninger, Edda Bühler, Michael Klumpp, Dr. Christine Knoß.
Stellvertretende Mitglieder: Anke Baumgart, Dr. Ewald Bischoff, Fabian Obenland, Harald Wagner, Jürgen Waser.
Die Hauptthemen sind Verkehr (öffentlichen Personennahverkehr, Radwege und (Kreis-) Straßenwesen), Abfallwirtschaft, Rettungsdienst, Natur- und Umweltschutz, Hochbaumaßnahmen, Schülerbeförderung.
Jede Gemeinde sucht die Lösung des zunehmenden Verkehrs im Bau einer weiteren Umfahrungsstraße. Wir fordern dagegen ein kreisweites Verkehrskonzept, das alle Mobilitätsträger berücksichtigt. Als Schwerpunkt sehen wir einen zukunftsfähigen ÖPNV, dessen Wirtschaftlichkeit bei gleichbleibenden sozialen und technischen (oder höheren)
Standards kontinuierlich verbessert werden muss. Insbesondere bei den Busverkehren, für die der Kreis zuständig ist, setzen wir uns ein für Ausschreibung von Leistungen und Transparenz in den Verträgen. Wir suchen für alle Bürger/innen nach Anreizen, den ÖPNV öfter zu nutzen (lückenloses Busnetz, Nachtbusse als Ergänzung zum S-Bahnverkehr an Feiertagen und Wochenenden). Bei jeder Sanierung einer Kreisstraße dringen wir auf
den Ausbau der Radwege und Verbesserung des Radwegenetzes (auch über die Gemarkungsgrenzen hinaus z.B. Glemstalradweg, Enztalradweg oder Keltenweg.), dazu gehört auch die regelmäßige Unterhaltung (Forderung eines Radkonzepts des Landkreises). Um die touristisch attraktiven Orte, die Kulturlandschaften und Sehenswürdigkeiten für Radfahrer und Wanderer zu erschließen, setzen wir auf Rad- und Wanderbusse. Der „Stromer“ und der „Weinkulturer“ sind schon Wirklichkeit geworden, weitere touristische Unternehmungen streben wir an.
Im Bereich Umwelt stellen wir immer wieder fest, dass der Naturschutz ein untergeordneter Bereich ist, der um die Finanzierung bangen muss. Der Kreis zeigt wenig Eigeninitiative, um z.B. ein Konzept zur Biotopvernetzung vorzulegen. Der Druck auf die Naherholungsgebiete mit steigender Besiedlung nimmt eindeutig zu. Mit der von uns nochmals angestrebten Einrichtung eines Landschaftserhaltungsverbands („LEV“) wollen wir dem begegnen.
In der Abfallwirtschaft liegt unser Augenmerk auf der Müllvermeidung als oberstes Prinzip. Dazu zählen wir vor allem Beratung und Aufklärung (Schulen).
Deutliche Gebührenunterschiede zwischen „Restmülltonne“ und „Biotonne“ helfen dabei auch, damit sich Abfallvermeidung für jeden Einzelnen lohnt. Wir setzen uns für den Betrieb einer Biogutvergärungsanlage ein, die das Verwertungspotential des Bioabfalls nutzt (Vergärung zur Energiegewinnung verbunden mit einer CO2-Einsparung). Die Verwertungspotentiale aus Restabfallen, aus Recyclingstoffen und Biogut sollen wirtschaftlich zugleich so genutzt werden, dass die Müllgebühren für die Privathaushalte sinken.
Unser Wahlprogramm für 2014 bis 2019 stellt uns noch zahlreiche weitere Aufgaben, die wir im AUT verwirklichen wollen.
Seit Juli 2019:
Mitglieder: Rainer Breimaier (Sprecher im Ausschuss), Karin Brenzke-Rösinger, Sonja Henning, Brigitte Muras, Susanne Schwarz-Zeeb.
Stellvertretende Mitglieder: Helmut Fischer, Lidija Kalkofen, Dr. Christine Knoß, Fabian Obenland, Dr. Uwe Stoll.
Der Sozialausschuss ist zuständig für Sozialhilfe, Altenhilfe, Aufgaben nach SGB II, Versorgungsangelegenheiten, Kriegsopferfürsorge, Gesundheits- und Veterinärwesen.
Der Sozialausschuss entscheidet auch über die (Mit-)Finanzierung von freien Trägern, die Aufgaben im Sozialbereich übernehmen, wie z.B. die psychologische Beratungsstelle der Caritas, die TIB Beratungsstelle, Silberdistel, Wohnungslosenhilfe, den Tagesmütterverein, das Frauenhaus, Drogen- und Suchtberatungsstellen u.a.
Der Landkreis ist seit 1.1.2012 alleiniger Träger der Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II). Der Landkreis ist damit sog. Optionskommune, also „zugelassener kommunaler Träger“ der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Der Landkreis betreibt dazu das Jobcenter. Die Mittel hierfür stellt überwiegend die Arbeitsagentur für Arbeit zu Verfügung. Im AK „Optionsmodell“ (hier vertritt uns Rainer Breimaier) wird der Aufbau und die Entwicklung gesondert beobachtet. Wir verfolgen folgende Themen intensiv: Wie ist der Umgang mit den arbeitsuchenden Menschen/mit den Bedarfsgemeinschaften (Beratung+ Vermittlung)? kommen sie zu ihren Rechten (z.B. Umsetzung der Leistungen nach dem Bildungs-und Teilhabepaket)? stimmen die ergänzenden Leistungen des Kreises bei den Kosten der Unterkunft (Miete und Heizung) gemäß SGB II und SGB XII? Wir bemühen uns aber auch um alle anderen Menschen, die Hilfe benötigen, gleich welcher Art. Werden die Freien Träger vom Landkreis angemessen unterstützt? In ständigen Gesprächen und Kontakten mit den Freien Träger, die Aufgaben im Sozialbereich übernehmen, prüfen wir „wo Not am Mann/an der Frau ist“, wo eingegriffen werden muss und wo wir im Ausschuss initiativ werden müssen. Unsere Fraktion ist bei den Haushaltsberatungen in der Regel die einzige Fraktion, die Anträge zur Verbesserung der Verhältnisse stellt, meistens zuerst vergebens. Um dann aber festzustellen, dass die Verwaltung ein Jahr später unsere Anliegen ganz oder in Teilen aufgreift. Wir kümmern uns um ständige Verbesserungen der Schuldnerberatungen, da auch bei uns im Kreis immer mehr Menschen in die Schuldenfalle geraten sind, aus der sie ohne Hilfe nicht herausfinden. Auch die Lebensmittelüberwachung ist uns ein wichtiges Anliegen. Wir denken, dass im Bereich Lebensmittel auf Grund der Skandale der letzten Jahre gar nicht genug getan werden kann und dass dazu mehr Personal notwendig ist als das Land und der Kreis bereit sind, zu Verfügung zu stellen.
Seit Juli 2019
Mitglieder: Reiner Theurer (Sprecher im Ausschuss), Harald Wagner, Anke Baumgart, Jürgen Waser, Lidija Kalkofen.
Stellvertretende Mitglieder: Brigitte Muras, Susanne Schwarz-Zeeb, Sonja Henning, Dr. Karl Burgmaier, Fabian Obenland.
Der Kultur- und Schulausschuss ist zuständig für Schulen (Berufsschulen und Sonderschulen), einschließlich Baumaßnahmen, Schullandheim, Kulturpflege, Volkshochschule, Sport, kommunale Partnerschaften, Europa-Angelegenheiten.
Schulisches Lernen und Bildung ist die Basis, auf der jeder Mensch selbständig das Leben gestalten und Verantwortung übernehmen kann, für sich, die Gesellschaft und die Umwelt. Deshalb sehen wir einen Schwerpunkt in unserer politischen Arbeit im Einsatz für gute schulische Strukturen, ausreichendes Personal und besondere Förderung von Benachteiligten. Wir setzen uns ein für durchlässige und integrierende Schulen, in denen die Schüler/innen und ihre Bedürfnisse im Mittelpunkt stehen. Ein Beispiel dafür sind die Außenklassen der Fröbelschule, Schule für Sprachbehinderte, in denen sprachbehinderte Kinder in einer normalen Grundschulklasse unterrichtet werden. Wichtig sind uns die Qualität aller schulischen Prozesse, Evaluation und eine gestärkte Eigenständigkeit der Schulen. Wir setzen uns ein für verbindliche schulische Standards zur Integration von ausländischen Kindern und Jugendlichen und fordern eine dafür notwendige Koordinationsstelle im Dezernat VI. Eine enge Kooperation mit dem Jugendhilfeausschuss liegt auf der Hand.
Volksbildung ist Aufgabe des Staates. Deshalb kommt lebenslanges Lernen in der Volkshochschule zu einem für alle erschwinglichen Preis vor Wirtschaftlichkeit. Wir setzen uns ein für ein pädagogisches Konzept, in dem die politische und emanzipatorische Bildung gleichgesetzt wird mit den Angeboten für berufliche Bildung.
Der Landkreis Ludwigsburg pflegt seit Jahren Auslands- und Kreispartnerschaften nach Israel, Ungarn, China und Italien. Unsere Politik stützt diese Beziehungen und sucht verstärkt den politischen, ökologischen und kulturellen Austausch unter den Jugendlichen.
Beim Thema Europa wünschen wir eine Diskussion auf unterer Ebene. Ein Europa von oben ist kein Europa. Alle Bürger/innen brauchen Informationen und Zugänge über die unterschiedlichsten Medien. EU Kontaktstellen müssen bekannt gemacht, Bürgerforen auf kommunaler Ebene gegründet werden. Das Thema Europa ist fest in den Schulen zu verankern.
Seit Juli 2019
Mitglieder: Helmut Fischer (Sprecher im Ausschuss), Fabian Obenland, Dr. Ewald Bischoff.
Stellvertretende Mitglieder: Rainer Breimaier, Frank Rebholz, Karin Brenzke-Rösinger.
Der Jugendhilfeausschuss ist zuständig für Aufgaben nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz. Neben Vertretern des Kreistags sind auch Vertreter der Jugendverbände, der Liga der freien Wohlfahrtsverbände, der Kirchen, Schulen, des Gerichts, der Polizei, der Arbeitsverwaltung und der Kreisärzteschaft Mitglieder des Ausschusses.
Die genannten Aufgaben verstehen wir so:
Der Jugendhilfeausschuss soll dazu beitragen, akzeptable Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familiengerechte Umwelt zu erhalten oder zu schaffen. Dies unter der Prämisse der Chancengleichheit für alle Kinder und Jugendlichen.
Für uns Grüne war und ist die Jugendhilfe- und Familienförderung ein zentrales Anliegen. Deshalb hatten wir auch schon in der Vergangenheit immer auf eine regelmäßige Fortschreibung der Jugendhilfeplanung gedrängt, und werden dies auch in dieser Wahlperiode im Auge behalten.
Der Jugendhilfeplan beinhaltet:
Jugendhilfe- und Sozialstrukturdaten, Bestandsaufnahme und Bedarfsanalyse
Aufgaben und Leistungen des Allgemeinen Sozialen Dienstes
Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege
Hilfen zur Erziehung
Eingliederungshilfe für Seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
Hilfe für junge Volljährige
Unterstützung beim Übergang Schule - Beruf
Schutzaufgaben
Mitwirkung in Familien- und vormundschaftsgerichtlichen Verfahren
Jugendhilfe in Strafverfahren
Adoption, Beistandschaften, Pflegschaften, Vormundschaften, Unterhaltsvorschuss
Gemeinwesen orientierte Jugendhilfe
Andere Hilfen in verschiedenen Lebenslagen.
Der Landkreis ist für Kommunen ohne eigenes Jugendamt in der Pflicht, kann aber diese nach den gesetzlichen Grundlagen einbinden. Neben gemeindeeigenen Kindertagespflegen setzen wir auch auf private Initiativen wie Tageseltern, Tagesmütter in organisierter oder autorisierter Form.
Die Jugendhilfe ist ein Wechsel auf die Zukunft; was wir heute versäumen, müssen wir morgen nicht nur teuer bezahlen, sondern auch unter den gesellschaftlichen Folgelasten leiden. Deshalb wollen wir frühzeitig helfen und ggf. eingreifen. Dies darf nicht an Personal und Finanzmitteln scheitern. Wie soziale Leistungen allgemein, dürfen diese nicht nach Kassenlage erfolgen, sondern müssen sich an den Notwendigkeiten orientieren.
Seit Juli 2019
Mitglieder: Brigitte Muras (Sprecherin im Ausschuss), Frank Rebholz, Dr. Uwe Stoll, Reiner Theurer, Dr. Karl Burgmaier.
Stellvertretende Mitglieder: Susanne Schwarz-Zeeb, Dr. Ewald Bischoff, Helmut Fischer, Lidija Kalkofen, Jürgen Waser.
Der VA ist im Wesentlichen zuständig für:
Zum Haushalt:
Uns ist ein wichtiges Anliegen, den Haushalt verstärkt zu konsolidieren, als erstes die Nettoneuverschuldung gegen Null zu fahren um Schulden abzubauen, denn die Schulden von heute (Zins und Tilgung) sind die Kreisumlage von morgen.
Die Gemeinden zahlen auf Grund ihrer Steuerkraft eine Umlage an den Kreis, damit die Kreisaufgaben in der Sozial- und Jugendhilfe, im öffentlicher Personennahverkehr, Verkehr, Krankenhauswesen, Kulturarbeit und Schulversorgung, in der Abfallwirtschaft sowie bei den Auslandsbeziehungen erfüllt und gepflegt werden können. Ebenso ist es notwendig, sinnvolle Initiativen für den Kreis zu fördern. Wir wollen vor allem präventive Projekte fördern. Wir wenden uns gegen die Egoismen der Oberbürgermeister und Bürgermeister, die oft anstelle der Gemeinschaftsaufgabe zu sichern und zu fördern lieber nur auf die Einnahmen und Ausgaben Ihrer Gemeinden schauen, also die Kreisumlage senken wollen, Koste es was es wolle. Wir setzen uns ein für die Erhöhung des Etats der Gleichstellungsbeauftragten. Ihr Arbeitsfeld hat sich durch die Vergrößerung der Zahl der MitarbeiterInnen und die zusätzlichen Aufgaben durch das neue Chancengleichheitsgesetz erweitert. Die politische Forderung nach der Umsetzung des EU-Gesetzes zum Thema Gender- Mainstream unterstützen wir und wollen hierfür auch entsprechendes Personal in der Kreisverwaltung bereit stellen.
Wichtig ist uns außerdem, die Kliniken finanziell so auszustatten, dass sie wettbewerbsfähig bleiben. Wir wollen damit Sorge tragen, dass
die Kliniken in kommunaler Hand bleiben können und nicht dem Privatisierungsdruck zum Opfer fallen.
Seit Juli 2019
Mitglieder: Dr. Uwe Stoll, Jürgen Waser.
Stellvertretende Mitglieder: Helmut Fischer, Susanne Schwarz-Zeeb.
Zur Kliniken-Ludwigsburg-Bietigheim gGmbH (KLB) gehören das Kreiskrankenhaus Ludwigsburg, die städtischen Kliniken Bietigheim-Bissingen, Marbach und Vaihingen sowie seit 1.1.2007 auch die Orthopädische Klinik Markröningen.
Die Klinik für geriatrische Rehabilitation wurde am 1.9.2012 aufgelöst. Sie konnte nicht mehr kostendeckend betrieben werden! Stattdessen wurde eine Abteilung für Altersmedizin (Akut- Geriatrie) im Krankenhaus Marbach eingerichtet.
Seit 2005 haben sich die KLB mit den Kliniken des Enzkreises und seit 2008 mit denen des Landkreises Karlsruhe zu einer Regionale Kliniken Holding gGmbH (RKH) zusammengeschlossen. Die Zusammenarbeit der verschiedenen Kliniken wird zunehmend ausgebaut, so können Kräfte gebündelt und Kosten verringert werden. Die RKH soll als „virtueller Maximalversorger“ in der Region wahrgenommen werden.
Der Aufsichtsrat der KLB besteht aus dem Landrat, dem Oberbürgermeister von Bietigheim-Bissingen, sowie 14 Vertretern aus dem Kreistag, 5 Vertretern aus dem Gemeinderat Bietigheim-Bissingen (jeweils paritätisch), sowie 2 Betriebsräten und der Geschäftsführung der KLB.
Im Aufsichtsrat der RKH sitzen neben den Geschäftsführern die 3 Landräte und alle Aufsichtsräte der 3 zusammengeschlossenen Klinik-Verbünde.
Für die Grünen im Kreis LB sind dabei aus dem Kreistag: Andrea Stockmayer-Mohn und Andreas Roll (Stellvertreter: Heike Tapken-Brust und Helmut Fischer) und aus dem Gemeinderat Bietigheim-Bissingen: Traute Theurer.
Die Rahmenbedingungen:
Die Finanzierung der kommunalen Krankenhäuser wird im Krankenhausfinanzierungsgesetz bundesweit geregelt. Es legt fest, dass die wirtschaftliche Sicherung durch eine duale Finanzierung erfolgen soll. Demnach sollen Investitionskosten im Rahmen der öffentlichen Förderung übernommen werden. Die Betriebskosten der Krankenhäuser sollen von den Patienten bzw. ihren Krankenkassen getragen werden. Die speziellen Finanzierungsregeln werden durch zahlreiche weitere Bundes- und Landesgesetze festgelegt, wie das zuletzt auf den Weg gebrachte GKVFinanzierungsgesetz. Die Grundstruktur der Abrechnung basiert auf Fallpauschalen, deren
Grundlagen jeweils zwischen KH-Trägern und Krankenkassen bundesweit neu verhandelt werden.
Die Folgen:
Die finanzielle Situation aller Krankenhäuser der öffentlichen Hand hat sich in den letzten Jahren deutlich verschärft. Ansteigenden Kosten durch Tariferhöhungen und allgemeine Kostensteigerungen stehen stagnierende Erträge durch fehlenden Anstieg des Landes-Basisfallwertes gegenüber. Dieser ist die Grundlage der leistungsbezogenen Vergütung durch die Krankenkasse.
Im investiven Bereich kommt das Land längst nicht mehr der Forderung der dualen Krankenhausfinanzierung nach, auch wenn die neue Landesregierung begonnen, hat die Investitionshilfen aufzubessern. Die KLB muss fast 50% ihrer Investitionskosten selbst erwirtschaften. Das ist Geld, das im laufenden Betrieb, beim Personal, bei Modernisierungen etc. fehlt. Der Kreis Ludwigsburg trägt jährliche Investitionskosten in beträchtlicher Höhe:.
Im Jahr 2013 wurden für den Schuldendienst der Kliniken vom Landkreis etwas über 9 Mio € aufgewendet, geplant ist eine weitere stufenweise Anhebung bis auf 13,4 Mio € in 2016! Zu Buche schlägt zudem der demografische Wandel: immer mehr immer ältere, immer komplexer erkrankte Menschen beanspruchen die Versprechungen einer immer leistungsfähigeren modernen Medizin.
Sehr eng ist der Spielraum für Gestaltung der stationären Kranken-Versorgung im Landkreis, und grundsätzliche Änderungen können wir nur von einer geänderten Bundespolitik erwarten.
Noch haben wir haben mit unseren Kliniken in Vaihingen Marbach, Bietigheim und Ludwigsburg eine wohnortnahe Versorgung für alle Bürger im Kreis und können damit auch die Notfallversorgung flächendeckend gewährleisten. Dazu sind wir verpflichtet und dies muss auch so bleiben. Ein Problem stellt die Unwirtschaftlichkeit der kleinen Kliniken dar, die auch in vielen Fällen auf Grund niedriger Fallzahlen und des Fachkräftemangels nicht die erforderliche Qualität gewährleisten können.
Die Arbeitsbedingungen der Angestellten und Arbeiter an unseren Kliniken sind verlässlich und durch Tarifverträge geregelt. Dies ist eine notwendige Bedingung für qualitätvolle Arbeit. Bei dem jetzt schon bestehenden Mangel an qualifizierten Fachkräften und einer immer höheren Arbeitsverdichtung können wir es uns nicht leisten hier einzusparen, ohne Qualitätsverluste zu riskieren.
Unsere Positionen im Aufsichtsrat:
Die grünen Vertreterinnen setzen sich dafür ein, dass die dezentrale Struktur mit kleinen Kliniken der Grund- und Regelversorgung soweit als möglich erhalten bleibt, damit eine Notfall-und Erstversorgung der Kranken kreisweit gleichmäßig gewährleistet ist, und dem zu erwartenden demografischen Wandel Rechnung getragen werden kann.
Patienten sollen unabhängig von ihrem Versicherungsverhältnis, ob privat oder gesetzlich versichert, gleichermaßen nach den Regeln der ärztlichen Kunst und Ethik behandelt werden,. Eine Zwei-Klassen-Medizin lehnen wir ab.!
Die Arbeitsbedingungen aller Mitarbeiter müssen durch Tarifverträge geregelt bleiben Es darf keine weiteren Arbeitsverdichtungen und Belastungen bei Pflege- und Arzt-Personal geben. Es sollen keine weiteren Dienstleistungen, die der Patientenversorgung dienen, ausgelagert werden.
Neuinvestitionen müssen genau auf ihre Notwendigkeit und Effizienz überprüft werden. Sie müssen zur Verbesserung der medizinischen Versorgung und der Arbeitsbedingungen der Beschäftigten führen. Bauvorhaben sollen Ressourcen-schonend und nachhaltig durchgeführt werden.
Die Zusammenarbeit mit den niedergelassenen Ärzten soll intensiviert werden und nach neuen Modellen der Verzahnung zwischen stationärer und ambulanter Therapie gesucht werden, um dem vor allem auf dem Lande drohenden Ärztemangel zu begegnen.
Ein leistungsfähiges, gerechtes Versorgungssystem für alle Kranken muss in der Balance zwischen ethischen und ökonomischen Ansprüchen gehalten werden.
Mitglieder seit Juli 2019:
Aus dem Kreistag: Helmut Fischer (seit 01.04.2012); Stellvertreter Frank Rebholz
Als Nichtkreistagsangehörige: Wilfried Breit; Stellvertreterin Barbara Bader
Geldgeschäfte sind grundsätzlich streng vertraulich. Daher tagt der Verwaltungsrat der Kreissparkasse in der Regel nichtöffentlich. Dieses Gremium setzt sich aus Personalvertretern der Kreissparkasse sowie Kreisräten und von den Kreistagsfraktionen zusätzlich nominierten Mitgliedern zusammen. Er umfasst 18 Personen für die auch jeweils ein/e Stellvertreter/in benannt ist.
Da die Kreissparkasse eine öffentlich-rechtliche Bank ist, sich also quasi in der Trägerschaft des Landkreises befindet, dürfen die Kreistagsfraktionen nach der Höhe ihres Stimmenergebnisses einzelne Vertreter in den Verwaltungsrat entsenden. Der Verwaltungsratsvorsitzende ist der Landrat, der auch die Sitzungen leitet. Sein Stellvertreter wird von der stärksten Kreistagsfraktion – aktuell die FWV – gestellt.
Vorstandsvorsitzender des dreiköpfigen Vorstandes der KSK mit ihren derzeit 1.500 Mitarbeitern ist Dr. Heinz-Werner Schulte.
Die Kontrollaufgaben des Verwaltungsrates sind in den Sparkassengesetzen der Länder geregelt. In Baden-Württemberg dürfen sich die Verwaltungsrät*innen nicht in die Geschäftspolitik des Vorstandes einmischen. Jedoch muss der Vorstand regelmäßig (zumindest vierteljährlich) über seine Geschäftspolitik berichten, damit eine demokratische Kontrolle möglich ist. Auch muss der Vorstand die aktuelle finanzpolitische Lage analysieren, d. h. einen Lagebericht über die allgemeine Konjunkturentwicklung sowie einen Kreditrisikobericht abgeben. Der Verwaltungsrat ist in die Schlussbesprechung der Prüfung des Jahresabschlusses – mit Vertretern der Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Baden-Württemberg und des Regierungspräsidiums – mit einbezogen. Zudem entscheidet der Verwaltungsrat, wie der jährliche Überschuss des Kreditinstitutes verwendet wird. Desgleichen ist der jährlich vorzulegende Nachhaltigkeitsbericht vom Gremium zu billigen.
Auch ist der Verwaltungsrat beispielsweise in Entscheidungen darüber, an welchen Standorten Geschäftsstellen eingerichtet oder geschlossen werden, mit einbezogen.
Vier Verwaltungsratsmitglieder sind auch Mitglied im Kreditausschuss, ebenso im Stiftungsrat der fünf gemeinnützigen Stiftungen. So gehört Helmut Fischer dem Stiftungsvorstand der Stiftung Umwelt- und Naturschutz an.
Seit Juli 2019
Mitglieder: Doris Renninger, Harald Wagner, Michael Klumpp.
Stellvertretende Mitglieder: Edda Bühler, Jürgen Walter, Lidija Kalkofen.
Die Aufgaben der AVL als 100%-ger kreiseigener Betrieb sind vielfältig. Ein guter Überblick findet sich unter www.avl-ludwigsburg.de/Unternehmen.
Der AVL-Aufsichtsrat setzt sich aus den Kreisräten der einzelnen Fraktionen und einem/r Betriebsratsvertreter/in zusammen. Der Aufsichtsratsvorsitzende ist Landrat Dr. Rainer Haas.
Eine Besonderheit ist, dass der AVL-Geschäftsführer Dr. Utz Remlinger zugleich Erster Landesbeamter und Vize-Landrat ist. Für diese Lösung hatte sich der Kreistag bewusst entschieden, um die AVL nach dem Müllskandal in den 90er Jahren enger an das Landratsamt zu binden.
Der Aufsichtsrat tagt in der Regel bis zu acht Mal in einem Jahr.
Der Aufsichtsrat muss die Umsetzung einer erfolgreichen Geschäftspolitik im Rahmen einschlägiger Vorschriften für GmbHs überwachen und sich dafür einsetzen. Ideologische Vorstellungen sind nachrangig, nicht aber die Beachtung ethischer und moralischer Ansprüche. Der Aufsichtsrat überwacht so die Geschäftsführung, die Aktivitäten der AVL (z.B. Deponiebetrieb, Wertstoffhöfe, Organisation der Einsammlung von Abfällen und Wertstoffen usw.), ist für das Budget und die Personalpolitik der AVL zuständig. Zudem empfiehlt er dem Kreistag die Höhe der Müllgebühren und die Grundzüge der Abfallpolitik. Der Aufsichtsrat muss auch darüber entscheiden, wie und wo der Müll aus dem gesamten Landkreis entsorgt wird. Er befindet auch darüber, welches Verwertungssystem eingeführt wird. Als neues Ziel hat sich die AVL gesetzt, den Bioabfall („Biogut“) in einer Biovergärungsanlage einzusetzen, um Strom und Wärme zu erzeugen, als Beitrag zur Senkung des CO2-Aufkommens bei der Energiegewinnung (Inbetriebnahme 2018/2019). „Restmüll“ soll in einer Form behandelt und verwertet werden, dass möglichst viele Teile in einen Recycling-Prozess eingespeist werden kann.
Seit Juli 2019
Mitglieder: Jürgen Walter, (Sprecher im Ausschuss), Doris Renninger, Edda Bühler, Michael Klumpp, Dr. Christine Knoß.
Stellvertretende Mitglieder: Anke Baumgart, Dr. Ewald Bischoff, Fabian Obenland, Harald Wagner, Jürgen Waser.
Die Hauptthemen sind Verkehr (öffentlichen Personennahverkehr, Radwege und (Kreis-) Straßenwesen), Abfallwirtschaft, Rettungsdienst, Natur- und Umweltschutz, Hochbaumaßnahmen, Schülerbeförderung.
Jede Gemeinde sucht die Lösung des zunehmenden Verkehrs im Bau einer weiteren Umfahrungsstraße. Wir fordern dagegen ein kreisweites Verkehrskonzept, das alle Mobilitätsträger berücksichtigt. Als Schwerpunkt sehen wir einen zukunftsfähigen ÖPNV, dessen Wirtschaftlichkeit bei gleichbleibenden sozialen und technischen (oder höheren)
Standards kontinuierlich verbessert werden muss. Insbesondere bei den Busverkehren, für die der Kreis zuständig ist, setzen wir uns ein für Ausschreibung von Leistungen und Transparenz in den Verträgen. Wir suchen für alle Bürger/innen nach Anreizen, den ÖPNV öfter zu nutzen (lückenloses Busnetz, Nachtbusse als Ergänzung zum S-Bahnverkehr an Feiertagen und Wochenenden). Bei jeder Sanierung einer Kreisstraße dringen wir auf
den Ausbau der Radwege und Verbesserung des Radwegenetzes (auch über die Gemarkungsgrenzen hinaus z.B. Glemstalradweg, Enztalradweg oder Keltenweg.), dazu gehört auch die regelmäßige Unterhaltung (Forderung eines Radkonzepts des Landkreises). Um die touristisch attraktiven Orte, die Kulturlandschaften und Sehenswürdigkeiten für Radfahrer und Wanderer zu erschließen, setzen wir auf Rad- und Wanderbusse. Der „Stromer“ und der „Weinkulturer“ sind schon Wirklichkeit geworden, weitere touristische Unternehmungen streben wir an.
Im Bereich Umwelt stellen wir immer wieder fest, dass der Naturschutz ein untergeordneter Bereich ist, der um die Finanzierung bangen muss. Der Kreis zeigt wenig Eigeninitiative, um z.B. ein Konzept zur Biotopvernetzung vorzulegen. Der Druck auf die Naherholungsgebiete mit steigender Besiedlung nimmt eindeutig zu. Mit der von uns nochmals angestrebten Einrichtung eines Landschaftserhaltungsverbands („LEV“) wollen wir dem begegnen.
In der Abfallwirtschaft liegt unser Augenmerk auf der Müllvermeidung als oberstes Prinzip. Dazu zählen wir vor allem Beratung und Aufklärung (Schulen).
Deutliche Gebührenunterschiede zwischen „Restmülltonne“ und „Biotonne“ helfen dabei auch, damit sich Abfallvermeidung für jeden Einzelnen lohnt. Wir setzen uns für den Betrieb einer Biogutvergärungsanlage ein, die das Verwertungspotential des Bioabfalls nutzt (Vergärung zur Energiegewinnung verbunden mit einer CO2-Einsparung). Die Verwertungspotentiale aus Restabfallen, aus Recyclingstoffen und Biogut sollen wirtschaftlich zugleich so genutzt werden, dass die Müllgebühren für die Privathaushalte sinken.
Unser Wahlprogramm für 2014 bis 2019 stellt uns noch zahlreiche weitere Aufgaben, die wir im AUT verwirklichen wollen.
Seit Juli 2019:
Mitglieder: Rainer Breimaier (Sprecher im Ausschuss), Karin Brenzke-Rösinger, Sonja Henning, Brigitte Muras, Susanne Schwarz-Zeeb.
Stellvertretende Mitglieder: Helmut Fischer, Lidija Kalkofen, Dr. Christine Knoß, Fabian Obenland, Dr. Uwe Stoll.
Der Sozialausschuss ist zuständig für Sozialhilfe, Altenhilfe, Aufgaben nach SGB II, Versorgungsangelegenheiten, Kriegsopferfürsorge, Gesundheits- und Veterinärwesen.
Der Sozialausschuss entscheidet auch über die (Mit-)Finanzierung von freien Trägern, die Aufgaben im Sozialbereich übernehmen, wie z.B. die psychologische Beratungsstelle der Caritas, die TIB Beratungsstelle, Silberdistel, Wohnungslosenhilfe, den Tagesmütterverein, das Frauenhaus, Drogen- und Suchtberatungsstellen u.a.
Der Landkreis ist seit 1.1.2012 alleiniger Träger der Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II). Der Landkreis ist damit sog. Optionskommune, also „zugelassener kommunaler Träger“ der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Der Landkreis betreibt dazu das Jobcenter. Die Mittel hierfür stellt überwiegend die Arbeitsagentur für Arbeit zu Verfügung. Im AK „Optionsmodell“ (hier vertritt uns Rainer Breimaier) wird der Aufbau und die Entwicklung gesondert beobachtet. Wir verfolgen folgende Themen intensiv: Wie ist der Umgang mit den arbeitsuchenden Menschen/mit den Bedarfsgemeinschaften (Beratung+ Vermittlung)? kommen sie zu ihren Rechten (z.B. Umsetzung der Leistungen nach dem Bildungs-und Teilhabepaket)? stimmen die ergänzenden Leistungen des Kreises bei den Kosten der Unterkunft (Miete und Heizung) gemäß SGB II und SGB XII? Wir bemühen uns aber auch um alle anderen Menschen, die Hilfe benötigen, gleich welcher Art. Werden die Freien Träger vom Landkreis angemessen unterstützt? In ständigen Gesprächen und Kontakten mit den Freien Träger, die Aufgaben im Sozialbereich übernehmen, prüfen wir „wo Not am Mann/an der Frau ist“, wo eingegriffen werden muss und wo wir im Ausschuss initiativ werden müssen. Unsere Fraktion ist bei den Haushaltsberatungen in der Regel die einzige Fraktion, die Anträge zur Verbesserung der Verhältnisse stellt, meistens zuerst vergebens. Um dann aber festzustellen, dass die Verwaltung ein Jahr später unsere Anliegen ganz oder in Teilen aufgreift. Wir kümmern uns um ständige Verbesserungen der Schuldnerberatungen, da auch bei uns im Kreis immer mehr Menschen in die Schuldenfalle geraten sind, aus der sie ohne Hilfe nicht herausfinden. Auch die Lebensmittelüberwachung ist uns ein wichtiges Anliegen. Wir denken, dass im Bereich Lebensmittel auf Grund der Skandale der letzten Jahre gar nicht genug getan werden kann und dass dazu mehr Personal notwendig ist als das Land und der Kreis bereit sind, zu Verfügung zu stellen.
Seit Juli 2019
Mitglieder: Reiner Theurer (Sprecher im Ausschuss), Harald Wagner, Anke Baumgart, Jürgen Waser, Lidija Kalkofen.
Stellvertretende Mitglieder: Brigitte Muras, Susanne Schwarz-Zeeb, Sonja Henning, Dr. Karl Burgmaier, Fabian Obenland.
Der Kultur- und Schulausschuss ist zuständig für Schulen (Berufsschulen und Sonderschulen), einschließlich Baumaßnahmen, Schullandheim, Kulturpflege, Volkshochschule, Sport, kommunale Partnerschaften, Europa-Angelegenheiten.
Schulisches Lernen und Bildung ist die Basis, auf der jeder Mensch selbständig das Leben gestalten und Verantwortung übernehmen kann, für sich, die Gesellschaft und die Umwelt. Deshalb sehen wir einen Schwerpunkt in unserer politischen Arbeit im Einsatz für gute schulische Strukturen, ausreichendes Personal und besondere Förderung von Benachteiligten. Wir setzen uns ein für durchlässige und integrierende Schulen, in denen die Schüler/innen und ihre Bedürfnisse im Mittelpunkt stehen. Ein Beispiel dafür sind die Außenklassen der Fröbelschule, Schule für Sprachbehinderte, in denen sprachbehinderte Kinder in einer normalen Grundschulklasse unterrichtet werden. Wichtig sind uns die Qualität aller schulischen Prozesse, Evaluation und eine gestärkte Eigenständigkeit der Schulen. Wir setzen uns ein für verbindliche schulische Standards zur Integration von ausländischen Kindern und Jugendlichen und fordern eine dafür notwendige Koordinationsstelle im Dezernat VI. Eine enge Kooperation mit dem Jugendhilfeausschuss liegt auf der Hand.
Volksbildung ist Aufgabe des Staates. Deshalb kommt lebenslanges Lernen in der Volkshochschule zu einem für alle erschwinglichen Preis vor Wirtschaftlichkeit. Wir setzen uns ein für ein pädagogisches Konzept, in dem die politische und emanzipatorische Bildung gleichgesetzt wird mit den Angeboten für berufliche Bildung.
Der Landkreis Ludwigsburg pflegt seit Jahren Auslands- und Kreispartnerschaften nach Israel, Ungarn, China und Italien. Unsere Politik stützt diese Beziehungen und sucht verstärkt den politischen, ökologischen und kulturellen Austausch unter den Jugendlichen.
Beim Thema Europa wünschen wir eine Diskussion auf unterer Ebene. Ein Europa von oben ist kein Europa. Alle Bürger/innen brauchen Informationen und Zugänge über die unterschiedlichsten Medien. EU Kontaktstellen müssen bekannt gemacht, Bürgerforen auf kommunaler Ebene gegründet werden. Das Thema Europa ist fest in den Schulen zu verankern.
Seit Juli 2019
Mitglieder: Helmut Fischer (Sprecher im Ausschuss), Fabian Obenland, Dr. Ewald Bischoff.
Stellvertretende Mitglieder: Rainer Breimaier, Frank Rebholz, Karin Brenzke-Rösinger.
Der Jugendhilfeausschuss ist zuständig für Aufgaben nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz. Neben Vertretern des Kreistags sind auch Vertreter der Jugendverbände, der Liga der freien Wohlfahrtsverbände, der Kirchen, Schulen, des Gerichts, der Polizei, der Arbeitsverwaltung und der Kreisärzteschaft Mitglieder des Ausschusses.
Die genannten Aufgaben verstehen wir so:
Der Jugendhilfeausschuss soll dazu beitragen, akzeptable Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familiengerechte Umwelt zu erhalten oder zu schaffen. Dies unter der Prämisse der Chancengleichheit für alle Kinder und Jugendlichen.
Für uns Grüne war und ist die Jugendhilfe- und Familienförderung ein zentrales Anliegen. Deshalb hatten wir auch schon in der Vergangenheit immer auf eine regelmäßige Fortschreibung der Jugendhilfeplanung gedrängt, und werden dies auch in dieser Wahlperiode im Auge behalten.
Der Jugendhilfeplan beinhaltet:
Jugendhilfe- und Sozialstrukturdaten, Bestandsaufnahme und Bedarfsanalyse
Aufgaben und Leistungen des Allgemeinen Sozialen Dienstes
Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege
Hilfen zur Erziehung
Eingliederungshilfe für Seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
Hilfe für junge Volljährige
Unterstützung beim Übergang Schule - Beruf
Schutzaufgaben
Mitwirkung in Familien- und vormundschaftsgerichtlichen Verfahren
Jugendhilfe in Strafverfahren
Adoption, Beistandschaften, Pflegschaften, Vormundschaften, Unterhaltsvorschuss
Gemeinwesen orientierte Jugendhilfe
Andere Hilfen in verschiedenen Lebenslagen.
Der Landkreis ist für Kommunen ohne eigenes Jugendamt in der Pflicht, kann aber diese nach den gesetzlichen Grundlagen einbinden. Neben gemeindeeigenen Kindertagespflegen setzen wir auch auf private Initiativen wie Tageseltern, Tagesmütter in organisierter oder autorisierter Form.
Die Jugendhilfe ist ein Wechsel auf die Zukunft; was wir heute versäumen, müssen wir morgen nicht nur teuer bezahlen, sondern auch unter den gesellschaftlichen Folgelasten leiden. Deshalb wollen wir frühzeitig helfen und ggf. eingreifen. Dies darf nicht an Personal und Finanzmitteln scheitern. Wie soziale Leistungen allgemein, dürfen diese nicht nach Kassenlage erfolgen, sondern müssen sich an den Notwendigkeiten orientieren.
Seit Juli 2019
Mitglieder: Brigitte Muras (Sprecherin im Ausschuss), Frank Rebholz, Dr. Uwe Stoll, Reiner Theurer, Dr. Karl Burgmaier.
Stellvertretende Mitglieder: Susanne Schwarz-Zeeb, Dr. Ewald Bischoff, Helmut Fischer, Lidija Kalkofen, Jürgen Waser.
Der VA ist im Wesentlichen zuständig für:
Zum Haushalt:
Uns ist ein wichtiges Anliegen, den Haushalt verstärkt zu konsolidieren, als erstes die Nettoneuverschuldung gegen Null zu fahren um Schulden abzubauen, denn die Schulden von heute (Zins und Tilgung) sind die Kreisumlage von morgen.
Die Gemeinden zahlen auf Grund ihrer Steuerkraft eine Umlage an den Kreis, damit die Kreisaufgaben in der Sozial- und Jugendhilfe, im öffentlicher Personennahverkehr, Verkehr, Krankenhauswesen, Kulturarbeit und Schulversorgung, in der Abfallwirtschaft sowie bei den Auslandsbeziehungen erfüllt und gepflegt werden können. Ebenso ist es notwendig, sinnvolle Initiativen für den Kreis zu fördern. Wir wollen vor allem präventive Projekte fördern. Wir wenden uns gegen die Egoismen der Oberbürgermeister und Bürgermeister, die oft anstelle der Gemeinschaftsaufgabe zu sichern und zu fördern lieber nur auf die Einnahmen und Ausgaben Ihrer Gemeinden schauen, also die Kreisumlage senken wollen, Koste es was es wolle. Wir setzen uns ein für die Erhöhung des Etats der Gleichstellungsbeauftragten. Ihr Arbeitsfeld hat sich durch die Vergrößerung der Zahl der MitarbeiterInnen und die zusätzlichen Aufgaben durch das neue Chancengleichheitsgesetz erweitert. Die politische Forderung nach der Umsetzung des EU-Gesetzes zum Thema Gender- Mainstream unterstützen wir und wollen hierfür auch entsprechendes Personal in der Kreisverwaltung bereit stellen.
Wichtig ist uns außerdem, die Kliniken finanziell so auszustatten, dass sie wettbewerbsfähig bleiben. Wir wollen damit Sorge tragen, dass
die Kliniken in kommunaler Hand bleiben können und nicht dem Privatisierungsdruck zum Opfer fallen.