Sehr geehrter Herr Allgaier,
im Rahmen des vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) aufgelegten Förderprogramms „Klimaangepasstes Waldmanagement“ kann ab sofort eine Förderung beantragt werden. Antragsberechtigt sind private und kommunale Waldbesitzende, einschließlich Forstbetriebsgemeinschaften.
Mit dem Programm führt das BMEL eine langfristige Förderung ein, mit der zusätzliche Klimaschutz- und Biodiversitätsleistungen finanziert werden. Förderanträge können ab sofort online bei der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) über die Seite www.klimaanpassung-wald.de gestellt werden.
Weitere Informationen dazu unter https://www.bmel.de/DE/themen/wald/klimaangepasstes-waldmanagement.html
Um eine Förderung zu erhalten sollte möglichst rasch geprüft werden, ob der Landkreis die für eine Antragstellung notwendigen Kriterien erfüllt.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Muras
Fraktionsvorsitzende
Für den Arbeitskreis Ausschuss für Umwelt und Technik
Jürgen Walter, Doris Renninger, Edda Bühler, Michael Klumpp, Dr. Christine Knoß.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt deshalb den Antrag
zu prüfen, ob die Kriterien für einen Förderantrag im Rahmen des Förderprogramms „Klimaangepasstes Waldmanagement“ im Landkreis Ludwigsburg vorliegen und folgende Fragen zu beantworten:
1. Besitzt der Landkreise Waldflächen, die für die Aufnahme in das
Förderprogramm geeignet sind? Falls ja: wie groß sind diese Flächen?
2. Gibt es im Landkreis in privater bzw. kommunaler Trägerschaft
Waldflächen, die für die Aufnahme in das Förderprogramm geeignet
sind? Falls ja, wie groß sind die Flächen?
3. Werden die notwendigen Kriterien für den Förderantrag im Landkreis erfüllt
bzw. können ev. noch notwendigen Kriterien rasch erfüllt werden?
4. Ist die Forstverwaltung in der Lage für die kreiseigenen Flächen einen
Aufnahmeantrag in das Förderprogramm zu stellen?
5. Kann die Forstverwaltung private und kommunale Eigentümer:innen bei
der Aufnahmen in das Förderprogramm unterstützen?